WEITERE HINWEISE
-
Zahlung: Der Vereinsbeitrag wird jährlich im März eingezogen. Der Einzug des Abteilungs-Solis der jeweiligen Abteilung erfolgt im September.
-
Kündigung: Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen. Nur bei fristgerechter Kündigung entfällt die Verpflichtung zur Zahlung
des folgenden Jahresbeitrages. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Beiträge ist nicht möglich.
-
Tauglichkeit: Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres bestätigt der Er-ziehungsberechtigte durch seine Unterschrift die sportgesundheitliche
Eignung.
KONTAKTDATEN
André Schmidt
0171 1257733
[email protected]